In den Debatten um das Leistungsschutzrecht kann man häufig Statements wie das folgende lesen:
“Aktuelle Nachrichten sind heute in der Regel kostenlos über das Internet oder mobile Applikationen zu beziehen. Von den damit verbundenen Werbeerlösen profitiert vor allem ein Unternehmen wie Google, das mit 85 Prozent den Markt der Suchmaschinen dominiert.” (Veranstaltung “Gottes Werk und Googles Beitrag“)
Solche Aussagen dokumentieren entweder die mangelnde Sachkenntnis der Beteiligten oder sind schlichte Fehlinformationen der Interessensvertreter deutscher Verlage. “Aktuelle Nachrichten” sind beispielsweise bei Google News nicht vollständig “zu beziehen”, vielmehr bietet Google News einen kurzen Ausschnitt der Einleitung, der ebenso wie der Titel auf den Originalbeitrag des Anbieters verlinkt ist. Darüber hinaus ist Google News werbefrei, erzielt also auch keine Werbeumsätze mit diesem Angebot.
Anders verhält es etwa mit Perlentaucher oder Commentarist, die beide ausführlich von Online-Angeboten deutscher Zeitschriften und Zeitungen zitieren, aber ebenfalls auf die Original-Beiträge verlinken. Dieser Mechanismus ist die Grundlage des Web, das die Verlage hinter SZ und FAZ mit ihren Klagen gegen Perlentaucher und Commentarist zerstören wollen. Natürlich möchten beide Sites gerne Geld verdienen und bauen dazu auf der Leistung der etablierten Medienhäuser auf, die nebenbei gesagt, vom gesetzlichen Schutz ihrer Oligopol-Stellung profitieren. Dennoch leisten sie durch das Zusammentragen und Aussieben von Informationen, der Auswahl von Zitaten einen eigenen Beitrag, der gleichermaßen Lesern wie auch den verlinkten Inhaltsanbietern nützt.
Mehr Infos zum Leistungsschutzrecht gibt’s unter http://leistungsschutzrecht.info