Für ausscheidene Staatssekretäre und -innen sowie Mitglieder der Bundesregierung gibt es eine Karenzzeit, das heißt, sie können nicht unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft wechseln. “Dies soll Interessenkonflikte zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Amtsende verhindern” (https://www.bundestag.de/resource/blob/889458/ec06ebad8f03d2622b336c2f2464a450/WD-3-012-22-pdf-data.pdf)

Tatsächlich ist es damit ja nicht weit her, denn es ist im Wesentlichen eine Anzeigepflicht und ein in dem obigen Papier nicht näher benanntes Gremium muss darüber entscheiden, ob es tatsächlich eine Karenzphase geben soll oder nicht. Das soll aber nicht hier das Thema sein.

Interessanter ist doch eigentlich der umgekehrt Vorgang wie im Fall Katherina Reiche. Wäre es nicht sinnvoller und wichtiger, die Karenzzeit umgekehrt anzulegen, um zu verhindern, dass Lobbyistinnen wie Frau Reiche nicht umstandslos in ein Bundesministerium wechseln und dort die gleiche Agenda verfolgen können wie in ihrem früheren Job, siehe etwa die energiepolitischen Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums?