Für ausscheidene Staatssekretäre und -innen sowie Mitglieder der Bundesregierung gibt es eine Karenzzeit, das heißt, sie können nicht unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft wechseln. "Dies soll Interessenkonflikte zwischen dem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und einer Beschäftigung nach Amtsende verhindern" (https://www.bundestag.de/resource/blob/889458/ec06ebad8f03d2622b336c2f2464a450/WD-3-012-22-pdf-data.pdf) Tatsächlich ...Read More
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