“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.” – mit dieser Formel werden Bundesminister vereidigt.

Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das wäre in etwa ergegeben, wenn ein Minister sich darum kümmerte, etwas gegen die seit langem überhöhten Nitratwerte im Grundwasser zu unternehmen. Das Bundesumweltministerium schreibt dazu:

  • “Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern. Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten.
  • Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser.
  • Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2025, dass ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen ist. https://www.umweltbundesamt.de/indikator-nitrat-im-grundwasser#welche-bedeutung-hat-der-indikator

CSU-Minister Alois Rainer schreint sich aber weder um das Wohl des Volkes noch um das Recht zu kümmern, sondern hat auf eigene Faust die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung aus der Welt geschafft. Anders als etwa Industriebetrieben ist es anscheinend Bauern nicht zuzumuten, über den Einsatz von Düngemitteln buchzuführen. Die Grünen haben dagegen geklagt und seit heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht darüber, ob dieser Alleingang Rainers rechtens ist.